Dies betrifft Fälle, in denen sich der Erblasser, der Nachlass und die Erben in Deutschland befinden und auch solche mit Auslandsbezug.
Immer mehr Bedeutung gewinnen Nachlässe mit umfangreichem Immobilienbesitz.
Wegen seiner Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und New York ist Dr. Rodegra besonders vertraut mit der Abwicklung von Erbfällen in den USA.
Als Unternehmensanwalt berät Dr. Rodegra seine Mandanten seit vielen Jahren mit Erfolg zu Fragen der Unternehmensnachfolge, wobei insbesondere auch die steuerlichen Aspekte Berücksichtigung finden.